Interessentenbereich

Interesse an der Übernahme des ZIKO’s Grill?

Vielen Dank für Ihr Interesse an dieser außergewöhnlichen Unternehmensnachfolge.

Aus Gründen der Vertraulichkeit werden sensible Unternehmensinformationen nicht öffentlich bereitgestellt. Nach Prüfung Ihrer Anfrage und Unterzeichnung der erforderlichen Vertraulichkeits- und Provisionsvereinbarungen vereinbaren wir einen persönlichen Gesprächstermin.

Im Rahmen dieses Termins können offene Fragen geklärt, weiterführende Informationen besprochen und auf Wunsch eine Besichtigung des Restaurants durchgeführt werden.

Kaufinteresse bekunden

Mir ist bekannt, dass vertrauliche Unternehmensinformationen erst nach persönlicher Prüfung meiner Anfrage und Unterzeichnung der erforderlichen Vertraulichkeits- und Provisionsvereinbarung besprochen bzw. bereitgestellt werden.

🔒 Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Dr.h.c. Wolf Lewitz
Geschäftsführer
Correct Conception GmbH
📞 +49 172 329 8000
info@correct-conception.de

So geht es weiter

① Anfrage
② Persönliche Prüfung
③ Vertraulichkeitsvereinbarung
④ Provisionsvereinbarung
⑤ Persönliches Gespräch
⑥ Besichtigung & Detailprüfung
⑦ Vertragsverhandlungen
⑧ Unternehmensübernahme

⭐ Ich begleite Sie persönlich und vertraulich durch den gesamten Kaufprozess – von Ihrer ersten Anfrage bis zur erfolgreichen Unternehmensübernahme.

Exklusiv und persönlich begleitet

Die Vermarktung des ZIKO Grill erfolgt exklusiv im Alleinauftrag durch die Correct Conception GmbH.
Ihr persönlicher Ansprechpartner: Dr. h. c. Wolf Lewitz · +49 172 329 8000

Dr. h.c. Wolf Lewitz
Geschäftsführer
Correct Conception GmbH

Professionelle Unternehmensvermarktung mit der Kompetenz einer Werbeagentur.
Die Correct Conception GmbH verbindet strukturierte Unternehmensvermarktung mit individuell entwickelten digitalen Verkaufspräsentationen und persönlicher Interessentenbetreuung. So entsteht ein professioneller und vertraulicher Verkaufsprozess – von der ersten Anfrage bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.

 

Erlaubnis nach § 34c GewO